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   VK Bund, 15.07.2003 - VK 1-53/03   

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https://dejure.org/2003,17522
VK Bund, 15.07.2003 - VK 1-53/03 (https://dejure.org/2003,17522)
VK Bund, Entscheidung vom 15.07.2003 - VK 1-53/03 (https://dejure.org/2003,17522)
VK Bund, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - VK 1-53/03 (https://dejure.org/2003,17522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bieterschützender Charakter des § 25 Nr. 2 Abs. 3 Verdingungsordung für Leistungen, Teil A (VOL/A) bei Nichtvorliegen eines Verdrängungswettbewerbs; Bedarfsposition oder Eventualposition bei Fehlen einer definitiven Entscheidung über die Inanspruchnahme zumindest im ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertung: Inhalt und Bedeutung der UfAB II-Formel

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Bund, 15.05.2003 - VK 1-27/03

    Beschaffung von Monitoren in unterschiedlichen Größen/Technologien

    Auszug aus VK Bund, 15.07.2003 - VK 1-53/03
    Mit rechtskräftigem Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15. Mai 2003 (Az. VK 1 - 27/03) stellte die Vergabekammer fest, dass der Ausschluss der ASt vergaberechtswidrig erfolgt sei und dementsprechend unter Einbeziehung des Angebots der ASt erneut über den Zuschlag zu entscheiden sei.

    Bei der erneuten Bewertung aufgrund der Entscheidung der Vergabekammer (VK 1 - 27/03) habe man diesen Fehler bemerkt und entsprechend korrigiert.

    Mit ihrem Nachprüfungsantrag macht die ASt geltend, dass schon das erste Verfahren vor der Vergabekammer (VK 1 - 27/03) mangels Rechtsschutzbedürfnis der ASt zurückzuweisen gewesen wäre, wenn die Beigeladene tatsächlich das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hätte.

    Zudem widerspräche es dem in dieser Angelegenheit vorangegangenen Beschluss der Vergabekammer (VK 1 - 27/03), wenn nunmehr die Optionen in die Wertung einbezogen würden.

    a) Die Ag hat bei ihrer Zuschlagsentscheidung, bei der aufgrund der Entscheidung der Vergabekammer des Bundes (VK 1 - 27/03) auch die Angebote der ASt in die weiteren Wertungsstufen einzubeziehen waren, die Option "Verlängerung der Gewährleistungsfrist" zu Recht berücksichtigt.

    Soweit die ASt im übrigen vorträgt, dass schon das erste Verfahren vor der Vergabekammer (VK 1 - 27/03) mangels Rechtsschutzbedürfnisses der ASt zurückzuweisen gewesen wäre, wenn die Beigeladene tatsächlich das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hätte, ist dieser Einwand nicht zutreffend.

    bb) Die Ag war vergaberechtlich auch nicht daran gehindert, nachdem ihr durch die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes vom 7. Mai 2003 (VK 1 - 27/03) die Einbeziehung der Angebote der ASt in die Wertung aufgegeben wurde, von ihrer ursprünglich vorgenommenen und rechtsfehlerhaften Wertung (siehe hierzu den vorangegangenen Abschnitt II. 2. a) aa)) abzuweichen.

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

    Auszug aus VK Bund, 15.07.2003 - VK 1-53/03
    Demnach kann es auch nicht als grundsätzlich vergaberechtswidrig anzusehen sein, wenn die Vergabestelle nach der UFAB II-Formel verfährt (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Dezember 2001 - Verg 22/01).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - Verg 28/00

    Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis;

    Auszug aus VK Bund, 15.07.2003 - VK 1-53/03
    Eine Ausnahme vom grundsätzlich nicht bieterschützenden Charakter des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A wird man lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen annehmen können, zum Beispiel wenn das Angebot in der zielgerichteten Absicht erfolgt, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - Verg 28/00 zu § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A).
  • OLG Saarbrücken, 22.10.1999 - 5 Verg 4/99

    Ausschreibung von Optionen; Tätigkeitsverbote für Organe einer Vergabestelle

    Auszug aus VK Bund, 15.07.2003 - VK 1-53/03
    aa) Bei den von den Bietern mit ihrem Angebot anzugebenden Preisen für die Option "Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf fünf Jahre" handelt sich um eine sogenannte Bedarfs- oder Eventualposition (im folgenden Option genannt), da die Ag zumindest im Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine definitive Entscheidung darüber getroffen hatte, ob eine Verlängerung der Gewährleistung auf 60 Monate erfolgen soll (zum Begriff der Bedarfs- oder Eventualposition vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. Oktober 1999 - 5 Verg 4/99).
  • VK Bund, 22.05.2003 - VK 1-29/03

    Beschaffung von Monitoren in unterschiedlichen Größen/Technologien

    Auszug aus VK Bund, 15.07.2003 - VK 1-53/03
    ASt beruft, grundsätzlich keinen bieterschützenden Charakter hat und der Nachprüfungsantrag diesbezüglich ohnehin unzulässig wäre (siehe im einzelnen und mwN Beschluss der 1. VK des Bundes vom 22. Mai 2003, VK 1 - 29/03).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2003 - Verg 46/03

    Bewertung von Angeboten bei Inanspruchnahme einer Wahlposition

    Auf den Antrag der Antragstellerin wird die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15. Juli 2003 (VK 1 - 53/03) bis zur Beschwerdeentscheidung verlängert.
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2004 - Verg 35/03

    Ist der Begriff "Ein-/Aus-Schalter" missverständlich?

    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragstellerinnen zu 1 und 2 werden die Beschlüsse der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 22. Mai 2003 (VK 1 - 29/03) und vom 15. Juli 2003 (VK 1 - 53/03) aufgehoben.
  • VK Bund, 30.03.2004 - VK 1-05/04

    Konzeption und Durchführung von Beauftragungen mit der Vermittlung nach § 37 a

    22/01, Rdnr. 37; VK Bund, Beschluss vom 15. Juli 2003, Az.: VK 1-53/03).
  • VK Bund, 07.04.2004 - VK 1-15/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

    Demnach kann es auch nicht als grundsätzlich vergaberechtswidrig anzusehen sein, wenn die Vergabestelle nach der UFAB-II-Formel verfährt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Dezember 2001, Az.: Verg 22/01, NZBau 2002, 578, 580 f.; VK Bund, Beschluss vom 15. Juli 2003, Az.: VK 1-53/03).
  • VK Bund, 28.09.2004 - VK 3-107/04

    Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit der Dienststellen durch

    Dazu gehören insbesondere Unterkostenangebote (oder Angebote unter Einstandspreis), die in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden (vgl. auch Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 26. Februar 2003, VK 1-07/03; Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 22. Mai 2003, VK 1-29/03; Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15. Juli 2003, VK 1-53/03 jeweils m.w.N.).
  • VK Bund, 01.04.2004 - VK 1-11/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

    Demnach kann es auch nicht als grundsätzlich vergaberechtswidrig anzusehen sein, wenn die Vergabestelle nach der UFAB-II-Formel verfährt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Dezember 2001, Az.: Verg 22/01, NZBau 2002, 578, 580 f.; VK Bund, Beschluss vom 15. Juli 2003, Az.: VK 1-53/03).
  • VK Bund, 30.03.2004 - VK 1-03/04

    Konzeption und Durchführung von Beauftragungen mit der Vermittlung nach § 37a SGB

    22/01, Rdnr. 37; VK Bund, Beschluss vom 15. Juli 2003, Az.: VK 1-53/03).
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